AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Verträge des Chauffeur Service Andreas Pech (im Folgenden Limousine & Shuttle Service Frankfurt genannt) mit ihren Kunden (im Folgenden Kunde genannt).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Der Kunde gibt mit der Bestellung der Dienstleistung ein verbindliches Angebot ab. Limousine & Shuttle Service Frankfurt kann dieses Angebot innerhalb von 30 Tagen annehmen. Die Annahme kann in Textform oder durch Erbringung der Dienstleistung erfolgen.
§ 3 Leistungserbringung
Limousine & Shuttle Service Frankfurt haftet nicht für die Unmöglichkeit der Dienstleistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind. Limousine & Shuttle Service Frankfurt wird den Kunde über derartige Umstände nach Kenntniserlangung umgehend informieren.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Dienstleistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von Limousine & Shuttle Service Frankfurt. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
§ 5 Stornobedingungen
•10-6 Tage vor Bereitstellung: 25% der Buchung
• 5-3 Tage vor Bereitstellung : 50% der Buchung
• 48 Std. vor Bereitstellung: 75% der Buchung
• 24 Std. vor Bereitstellung: 100% der Buchung
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden und verbotene Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistung am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit entgegenzunehmen. Erfolgt dies nicht, ist Limousine & Shuttle Service Frankfurt berechtigt, die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen oder den durch die Verzögerung des Kunden entstandenen Mehraufwand zusätzlich zu verlangen.
Transportmittel von Limousine & Shuttle Service Frankfurt dürfen nicht genutzt werden
- zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art
- zur Begehung von Straftaten
- zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 8 Änderungsvorbehalt
Limousine & Shuttle Service Frankfurt behält sich vor, die Bereitstellung eines anderen Fahrzeugs vorzunehmen, wenn das bestellte Fahrzeug nicht verfügbar ist.
§ 9 Haftung
Limousine & Shuttle Service Frankfurt haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Limousine & Shuttle Service Frankfurt oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Limousine & Shuttle Service Frankfurt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden, die aufgrund verbotener Nutzung im Sinne von § 6 Abs. 2 entstanden sind, haftet der Kunde unbegrenzt.
§ 10 Kreditwürdigkeit und Insolvenz
Limousine & Shuttle Service Frankfurt ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunde wesentlich zu mindern geeignet sind.
Im Falle der Insolvenz des Kunde ist Limousine & Shuttle Service Frankfurt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 12 Textform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
§ 14 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.